Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) DER CAMPING AM OBERUCKERSEE GMBH
Stand: 13.02.2025
1. GELTUNGSBEREICH
Diese Geschäftsbedingungen regeln die wechselseitigen Rechte und Pflichten zwischen dem Campingplatzgast (nachfolgend „Mieter“ genannt) und der Camping am Oberuckersee GmbH, Lindenallee 2, 17291 Oberuckersee (nachfolgend „Vermieter“ genannt). Mit der Anmeldung/Buchung erkennt der Mieter diese Bedingungen an.
2. BUCHUNG
Mit der schriftlichen (E-Mail, elektronische Anfrage über die Internetseite bzw. ein Portal) oder mündlichen Anmeldung direkt vor Ort bietet der Mieter dem Vermieter verbindlich den Abschluss eines Vertrages über die Bereitstellung eines Stellplatzes an. Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung durch den Vermieter zustande. Reist der Mieter ohne vorherige Reservierung an, kommt der Vertrag bei Anmeldung vor Ort zustande. Bei Anmeldung ist ein gültiges Personaldokument vorzulegen (Ausweis oder Reisepass).
3. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Der Mieter erhält eine E-Mail mit den Buchungsinformationen und einen Kostenvoranschlag. Es gelten die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf www.camping-oberuckersee.de.de veröffentlichten Preise inkl. Umsatzsteuer. Weitere Preislisten, z.B. auf Internetportalen von Drittanbietern, haben keine Gültigkeit und geben ggf. nur einen Richtwert an. Der Mieter hat innerhalb der ihm mitgeteilten Frist eine Anzahlung zu leisten. Erfolgt die Anzahlung nicht fristgerecht, kommt ein wirksamer Vertrag nur zustande, wenn der Vermieter die verspätete Zahlung akzeptiert. Anderenfalls ist der Vermieter nach Ablauf der Frist berechtigt, die Anzahlung abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 Euro zurückzuüberweisen. Es bleibt dem Mieter nachgelassen, nachzuweisen, dass der Bearbeitungsaufwand unterhalb eines Betrages in Höhe von 10 Euro liegt. Bei Anreise ohne Reservierung gilt die aktuelle Preisliste, die vor Ort aushängt. Der Übernachtungspreis für den Aufenthaltszeitraum ist bei Abreise fällig. Er muss auch dann gezahlt werden, wenn der Mieter vorzeitig abreist. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, bei vorzeitiger Abreise, einen durch den Mieter gestellten Ersatzmieter zu akzeptieren. Der Vermieter hat das Recht, den Platz neu zu vergeben. Bei allen Preisen sind die zurzeit geltenden Umsatzsteuersätze berücksichtigt. Bei Erhöhung eines Umsatzsteuersatzes bzw. wenn steuerfreier Umsatz steuerpflichtig wird, und falls die Leistung noch nicht erbracht ist, machen wir von unserem Ausgleichsanspruch in Höhe der umsatzsteuerlichen Mehrbelastung, die sich durch Gesetzesänderung ergeben, Gebrauch, auch wenn der Vertrag bereits vor in Krafttreten der Gesetzesänderung geschlossen ist.
4. STORNIERUNG/RÜCKTRITT DES MIETERS
Der Gast kann bis zum gebuchten Anreisetag ohne Angabe von Gründen vom Mietvertrag zurücktreten. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen, z. B per E-Mail an und wird an dem Tag wirksam, an dem die Erklärung beim Vermieter, der Camping am Oberuckersee GmbH, eingeht.
Es gelten folgende Rücktrittspauschalen:
- bis 40 Tage vor Anreise: 25,00 €
- 39 Tage bis 30 Tage vor Anreise: 30% der Buchungssumme, mindestens 25,00 €
- 29 Tage bis 20 Tage vor Anreise: 40% der Buchungssumme, mindestens 25,00 €
- 19 Tage bis 10 Tage vor Anreise: 50% der Buchungssumme, mindestens 25,00 €
- 9 Tage bis 1 Tage vor Anreise: 80% der Buchungssumme, mindestens 25,00 €
- Nichtanreise: 90% der Buchungssumme, mindestens 25,00 €
5. STORNIERUNG/RÜCKTRITT DES VERMIETERS
Der Vermieter ist berechtigt, vom Beherbergungsvertrag zurückzutreten, wenn der Stellplatz infolge höherer Gewalt nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Der Vermieter kann die Aufnahme des Mieters verweigern oder den Mieter vom Platz verweisen, wenn dieser sich rechtsextrem, rassistisch oder antisemitisch äußert oder Kleidung trägt, die als Erkennungsmerkmal der rechtsextremen Szene eingeordnet und genutzt wird.
6. STELLPLÄTZE
Stellplatzwünsche werden bei der Buchung nach Möglichkeit berücksichtigt. Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz besteht nicht. Aus betriebsbedingten Gründen oder zu Gefahrenabwehr kann der Vermieter entschädigungslos die Benutzung einzelner Plätze untersagen, die Räumung der Stellplätze veranlassen oder den Campingplatz ganz oder teilweise sperren, bis das Hindernis oder die Gefahr beseitigt oder gemildert ist.
7. AN- UND ABREISE
Der Stellplatz steht dem Mieter am Anreisetag ab 14:30 Uhr zur Verfügung. Die Abreise hat bis 11:30 Uhr zu erfolgen. Nach Absprache mit dem Vermieter kann bei Zahlung eines Aufpreises eine spätere Abreise erfolgen. Verzögert sich die Anreise des Mieters, so ist der Vermieter schriftlich per E-Mail bis spätestens 19:00 Uhr am gebuchten Anreisetag zu informieren. Erhält der Vermieter keine Information, kann er den Stellplatz neu vergeben. Der Mieter hat keinen Anspruch auf einen Ersatzplatz.
8. HAUSTIERE
Auf dem Campingplatz sind Hunde (mit Ausnahme gefährlicher Hunde gemäß Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg) und Katzen erlaubt. Andere Tierarten können angefragt werden. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Anzahl der Tiere zu begrenzen und die Aufnahme von Hunden und Katzen zu verweigern. Hunde und Katzen müssen auf dem gesamten Gelände (auch am Stellplatz) an der Leine gehalten werden.
9. PLATZORDNUNG
Der Mieter und seine Mitreisenden haben die Platzordnung, welche im Schaukasten an der Rezeption veröffentlicht ist, einzuhalten. Bei groben oder wiederholten Verstößen trotz Abmahnung kann der Vermieter dem Mieter kündigen. Der Mieter hat keinen Anspruch auf anteilige Erstattung von Entgelten.
10. REKLAMATIONEN
Bei bestehenden Mängeln ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter den Mangel unverzüglich anzuzeigen. Wird diese Anzeige unterlassen, stehen dem Mieter keine Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, zu.
11. HAFTUNG
a) Der Vermieter haftet nicht für:
Sachschäden durch Straftaten Dritter (Beschädigung, Diebstahl etc.)
Sachschäden auf Grund von höherer Gewalt und Naturereignissen (z. B. Sturm, Hagel, Überschwemmungen etc.)
Sachschäden, die von wildlebenden Tieren verursacht wurden
Sachschäden, die durch unsachgemäße Benutzung von elektrischen Anlagen, elektrischen Geräten, Gasanlagen, Gasgeräten vom Mieter oder von Dritten verursacht wurden.
Die Haftung des Vermieters ist jedoch dann nicht ausgeschlossen, wenn bei dem Eintritt der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit der Vermieter vorsätzlich oder fahrlässig handelte bzw. bei sonstigen Schäden der Vermieter vorsätzlich oder grobfahrlässig handelte.
b) Dem Mieter wird empfohlen, für alle auf dem Platz abgestellten Objekte eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
c) Für Beschädigungen des vermieteten Stellplatzes sowie der Anlagen und Einrichtungen des Campingplatzes ist der Mieter ersatzpflichtig, soweit sie von ihm oder den zu seinem Haushalt gehörenden Personen oder seinen Besuchern verursacht worden sind, es sei denn, ihn trifft nachweislich kein Verschulden. Bei der Frage des Verschuldens gilt bei der Haftung für Dritte der Maßstab § 278 BGB. Der Schuldner hat ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters oder der Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient, in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden.
d) Die Bereitstellung der Ver- und Entsorgung mit Wasser und Strom fällt nicht in den Pflichtenkreis des Vermieters sondern der Vorsorgungsunternehmen. Eine Unterbrechung der Strom-, Gas- und Wasserversorgung gibt dem Mieter keine Rechte. Um die Beseitigung von Störungen wird sich der Vermieter jedoch nach bekannt werden bemühen.
e) Das Betreten des Campingplatzes und der Steganlagen sowie deren Nutzung erfolgt immer auf eigene Gefahr.
12. DATENSCHUTZ
Der Mieter ist damit einverstanden, dass seine im Rahmen der Kundenbetreuung erfassten personenbezogenen Daten in unserer EDV-Anlage gespeichert und automatisch verarbeitet werden. Beide Vertragspartner werden sowohl während der Dauer des Vertragsverhältnisses als auch nach dessen Beendigung die einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes beachten (siehe Aushang).
13. IRRTÜMER
Erkennbare Druck- und Rechenfehler sowie Irrtümer verpflichten uns nicht.
14. SALVATORISCHE KLAUSEL
Falls Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sind, wird davon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bedingungen soll gelten, was dem gewollten Zweck in gesetzlich erlaubtem Sinn am Nächsten kommt.
15. GERICHTSSTAND
Gerichtsstand für beide Parteien ist 17291 Prenzlau.